AGB
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Talente
§1 Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen
1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend Allgemeine Nutzungsbedingungen) der Instaffo GmbH, Römerstraße 135, 69126 (nachfolgend Instaffo) ist die Bereitstellung der Plattform „Instaffo“ (nachfolgend Software) und deren Nutzung über das Internet (nachfolgend auch Dienst) durch als Talente angemeldete Nutzer (nachfolgend Talente oder Sie).
1.2 Die Software bietet die unter www.instaffo.com erreichbare Job-Plattform (nachfolgend Plattform), auf denen Talente eigene Profile einstellen, um geeigneten Unternehmen (nachfolgend Unternehmen) vorgestellt zu werden bzw. nachfolgend einige weitere Funktionen zur Kommunikation und einem etwaigen Vertragsschluss mit den Unternehmen nutzen können.
1.3 Zwischen Instaffo und den Talenten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
§2 Registrierung
2.1 Um den Dienst in vollem Umfang zu nutzen, müssen Sie sich auf der Plattform als Talent registrieren. Die Registrierung und Nutzung ist für Talente kostenfrei.
2.2 Im Verlauf des Registrierungsvorgangs werden Sie gebeten, Ihre Zugangsdaten festzulegen. Diese bestehen aus Ihrer E-Mail-Adresse und einem frei gewählten Passwort.
2.3 Mit der Absendung Ihrer Registrierungsdaten unterbreiten Sie uns ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsverhältnisses auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Über die Annahme des Angebots wird nach freiem Ermessen entschieden. Wird Ihre Registrierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse bestätigt, sind Sie an Ihr Angebot nicht mehr gebunden.
2.4 Mit Zugang der E-Mail-Bestätigung kommt ein vereinbarungsgemäßes Nutzungsverhältnis zustande und Instaffo schaltet den beantragten Zugang frei. Ab Freischaltung sind Sie zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt.
2.5 Nach der Freischaltung können Sie als Talent im Rahmen Ihres Profils weitere Daten bezüglich Kontaktinformationen & Ziele, Berufserfahrung & Ausbildung und Skills auf der Plattform eingeben. Weitere Informationen zur der Verarbeitung dieser Daten entnehmen Sie gerne unserer Datenschutzerklärung.
2.6 Sofern sich Ihre Registrierungs- oder sonstige Daten im Laufe Ihres Nutzungsverhältnisses ändern, sollten Sie Ihre Daten auf der Plattform korrigieren.
2.7 Sie dürfen sich nur einmal registrieren. Ihre Registrierung, das Vertragsverhältnis und das Nutzerkonto nebst Zugangsdaten sind nicht übertragbar.
2.8 Instaffo führt im Regelfall bei der Registrierung keine Überprüfung Ihrer Identität und Ihrer Angaben durch. Wir übernehmen daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei jedem Profilinhaber jeweils um die Person handelt, für die sich der jeweilige Profilinhaber ausgibt. Sie ermächtigen uns jedoch vorsorglich, sämtliche Registrierungsinformationen zu nutzen, um die Richtigkeit Ihrer Angaben zu überprüfen (einschließlich deren Aktualisierungen).
§3 Verantwortung für Zugangsdaten
3.1 Ihre Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten keinesfalls zugänglich zu machen.
3.2 Es liegt weiter in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihr Zugang und die Nutzung der mit der Plattform zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch Sie erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist Instaffo unverzüglich zu informieren.
3.3 Bitte beachten Sie: Sie sind für jede Nutzung und/oder sonstige Aktivität über die Plattform, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, voll verantwortlich.
§4 Umfang der erlaubten Nutzung und Pflichten des Talentes
4.1 Ihre Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zu der Plattform, sowie auf die Nutzung der jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen.
4.2 Für die Schaffung der in Ihrem Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere Hardware, Web-Browser und Internetzugang) sind Sie selbst verantwortlich.
4.3 Sollten bezüglich der Vorstellung oder Vermittlung des Talentes von Instaffo an ein Unternehmen Rückfragen entstehen, ob es zu einer Einstellung oder einem sonstigen Vertragsschluss mit dem Unternehmen gekommen ist, erteilt das Talent Instaffo auf eine entsprechende Anfrage die notwendigen Auskünfte.
§5 Sperrung des Zugangs zu der Plattform
5.1 Ihren Zugang zu der Plattform können wir insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen bzw. verstoßen haben, oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden Ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigt. Sofern Sie trotz Hinweis wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, behalten wir uns das Recht vor, Ihren Zugang dauerhaft zu sperren.
5.2 Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung wird Ihre Zugangsberechtigung gesperrt und Sie werden hierüber per E-Mail benachrichtigt.
5.3 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigen Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung reaktiviert und Sie werden hierüber per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme an der Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut auf der Plattform anmelden.
§6 Beendigung der Nutzung
6.1 Die Nutzung der Plattform können Sie jederzeit kündigen, indem Sie diese durch Abmeldung des Dienstes beenden.
6.2 Im Falle einer vollständigen Beendigung Ihrer Nutzung von der Plattform sind wir berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, sämtliche im Rahmen Ihrer Nutzung der Plattform entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen. Für personenbezogene Daten gelten vorrangig die Regelungen zum Datenschutz, die auch eine kürzere Frist zur Löschung vorsehen können.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt für uns insbesondere vor, wenn Sie widerholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen und trotz Mahnung durch uns, diesen Verstoß nicht beheben oder erneut gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
§7 Haftungsbeschränkung
7.1 Im Rahmen der Nutzung unserer unentgeltlichen Dienste ist die Haftung von uns für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
7.2 Instaffo haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Plattform entstehen.
7.3 Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.
§8 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
8.1 Wir behalten es uns vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen werden Sie mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis gesetzt.
8.2 Sofern Sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprechen und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzen, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle Ihres Widerspruchs wird das Nutzungsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle eines Widerspruchs das Nutzungsverhältnis zu beenden. In der Änderungsmitteilung werden Sie auf Ihr Widerspruchsrecht und auf die Folgen hingewiesen.
§9 Änderung der Dienste
9.1 Wir sind jederzeit berechtigt, auf der Plattform unentgeltlich bereitgestellten Dienste zu ändern, neue Dienste verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Wir werden hierbei jeweils auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen.
9.2 Wir sind jederzeit berechtigt, die Profile der Talente im Rahmen des Matching-Prozesses mit potentiell geeigneten Unternehmen zu deaktivieren, wenn die Profile qualitativen Mindeststandards nicht genügen. Gegebenenfalls können die Talente die Plattform ohne die Vorstellung bei Unternehmen weiter nutzen.
§10 Schlussbestimmungen
10.1 Ausführliche Informationen zu Instaffo als Betreiberin der Plattform erhalten Sie hier. Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
10.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
10.3 Sind Sie Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Instaffo. Instaffo ist jedoch auch berechtigt, wahlweise an Ihrem Geschäftssitz zu klagen.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform Instaffo
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Instaffo GmbH, Römerstraße 135, 69126 (nachfolgend Instaffo) ist die Bereitstellung der Plattform „Instaffo“ (nachfolgend Software) und deren Nutzung über das Internet (nachfolgend auch Dienst).
1.2 Die Software bietet eine im Internet unter www.instaffo.com erreichbare Job-Plattform (nachfolgend Plattform), auf der die Unternehmenskunden (nachfolgend Kunde) ihre Stellenanzeigen einstellen, mit auf oder über die Plattform vorgestellten, potentiell passenden Bewerbern (nachfolgend Bewerber oder Talente) in Kontakt treten und deren Geeignetheit prüfen können. Zudem bietet die Plattform weitere Funktionen zur Kommunikation und einem etwaigen Vertragsschluss mit den Bewerbern (nachfolgend zusammengefasst auch Leistungsbeschreibung).
1.3 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das jeweils vom Kunden angenommene Angebot (nachfolgend Bestellschein), soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Instaffo ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt insbesondere auch für Einkaufs- oder andere Vertragsbedingungen des Kunden.
1.4 Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente gilt folgende Geltungsreihenfolge:
- der Bestellschein oder das auf der Plattform vom Kunden ausgewählte Leistungsangebot
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§2 Vertragsschluss
2.1 Angebote von Instaffo sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, ein Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Wenn in einem verbindlichen Angebot in einem Bestellschein nicht anders bezeichnet, hält Instaffo sich 4 Wochen an verbindliche Angebote gebunden.
2.2 Ein Vertrag über die Vertragsleistungen kommt in der Regel durch einen vom Kunden unterzeichneten Bestellschein oder die verbindliche Buchung auf der Plattform zustande, außerdem dadurch, dass Instaffo nach der Bestellung mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Instaffo kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
2.3 Soweit eine Buchung auf oder über die Plattform zustande kommt, gilt die Vergütung des jeweiligen Pakets (derzeit Essential, Pro und Enterprise) als vereinbart, die der Kunde bei der Buchung ausgewählt hat.
2.4 Instaffo ist nach einem Vertragsschluss berechtigt, den Kunden (z. B. durch Verwendung des Unternehmenslogos) auf der Plattform und in sämtlichen anderen Medien als Referenzkunden zu nennen.
§3 Inserate und Profile
3.1 Der Kunde stellt etwaige Inserate und Profile nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf der Plattform ein. Instaffo hält diese für die vereinbarte Zeit auf der Plattform zum Abruf über das Internet bereit.
3.2 Instaffo ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Inserate und Profile in das allgemeine Design der Plattform zu integrieren und hieran gestalterisch anzupassen.
3.3 Der Kunde bemüht sich, Inserate und Profile aktuell zu halten. Gegebenenfalls stellt der Kunde ein Inserat oder Profil in aktualisierter Fassung auf der Plattform ein, sobald sich Änderungen an den hierin zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben und er hierüber Kenntnis erlangt, z. B. Änderung von Adress- und Telefondaten. Instaffo ist berechtigt, das aktualisierte Inserat oder Profil in gleichem Umfang zu verwenden wie das ursprüngliche Inserat und Profil.
3.4 Der Kunde räumt Instaffo hiermit das einfache, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, das Inserat und das Profil ganz oder teilweise im Rahmen der Plattform und den hiermit im Zusammenhang stehenden Diensten umfassend zu nutzen und zu verwerten.
3.5 Insbesondere ist Instaffo berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
- die Inserate und Profile ganz oder teilweise im Rahmen der Plattform und der Dienste zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu übertragen, öffentlich zugänglich zu machen und wiederzugeben sowie auf Abruf für die Nutzer der Plattform zur Verfügung zu stellen und hierbei insbesondere die Inserate und Profile ganz oder teilweise an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen;
- die Inserate und Profile ganz oder teilweise zum Zwecke des Angebots der Plattform und deren Nutzung sowie zur Erbringung der Dienste zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Plattform zu übersetzen und umzugestalten. Die Berechtigung umfasst auch die nur ausschnittsweise Verwendung und
- die Inserate ganz oder teilweise zu Werbezwecke zu nutzen; weiterhin das Recht, in branchenüblicher Weise (z. B. im Internet, insbesondere im Rahmen von Performance Marketing Maßnahmen) für die Inserate zu werben. Dieses Recht umfasst auch die Befugnis, Abbildungen, Namen sonstige Elemente der Inserate zu nutzen.
3.6 Der Kunde gewährleistet,
- Inhaber der Rechte zu sein, die er Instaffo nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Inseraten und Profilen sowie ihren jeweiligen Teilen einräumt;
- dass die Inserate und Profile keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, extremistischen, terroristischen oder sonst gesetz- oder rechtswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Inhalte umfassen.
3.7 Instaffo übernimmt für die Inserate und Profile nicht die inhaltliche Verantwortung. Instaffo ist nicht verpflichtet, die Inserate und Profile auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Geeignetheit zu prüfen. Instaffo haftet insbesondere nicht für die arbeitsrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige gesetzliche Zulässigkeit der Inserate und Profile sowie die Zulässigkeit ihrer Einstellung in die Plattform und ihres Bereithaltens zum Abruf im Internet.
3.8 Sollte Instaffo durch Dritte entgegen den Gewährleistungen nach Ziff. 3.6 oder entgegen der Verantwortlichkeit nach Ziff. 3.7 in Anspruch genommen werden oder Adressat behördlicher oder gerichtlicher Verfügungen sein, stellt der Kunde Instaffo im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen und hieraus resultierenden Kosten frei, wenn und soweit diese Ansprüche und Kosten auf einem Verschulden des Kunden beruhen. Hiervon sind auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.
3.9 Instaffo ist im Einzelfall berechtigt, das Einstellen eines Inserates oder Profils und seinem jeweiligen Bereithalten zum Abruf zu widersprechen oder den Zugriff auf Inserate und Profile ganz oder teilweise vorläufig oder endgültig zu sperren, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Instaffo wird den jeweiligen Kunden hierüber gegebenenfalls benachrichtigen und ihm Gelegenheit geben, den sachlichen Grund innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beseitigen.
§4 Vorstellung von Bewerbern und Verfahren mit Talenten
4.1 Hat Instaffo einen geeigneten Bewerber für die vom Kunden auf der Plattform inserierte Stelle identifiziert, wird dieser Bewerber dem Kunden von Instaffo vorgestellt. Werden in diesem Zuge dem Unternehmen die vom Bewerber im Rahmen seiner Registrierung hinterlegten Angaben (z. B. Qualifikationen, Lebenslauf, etc.) von Instaffo zur Kenntnis gereicht, obliegt es allein dem Unternehmen diese auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Instaffo übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben und ist auch nicht zu deren Prüfung verpflichtet.
4.2 Stellt Instaffo dem Kunden einen Bewerber vor, so sollte der Kunde im Interesse des Talentes zeitnah darüber entscheiden, ob der Bewerber als potenzieller Kandidat für eine inserierte Stelle erachtet wird (nachfolgend Talent). Gegebenenfalls sollte der Kunde das Talent innerhalb von 14 Werktagen ab der Vorstellung über die Plattform (z. B. über die Chatfunktion) anzufragen. Die vereinbarte Reaktionszeit dient dem Zweck, eine entsprechend zeitnahe Rückmeldung zu gewährleisten.
4.3 Alternativ bietet Instaffo den Kunden die Option, vorgefilterte Talente auf der Plattform anzufragen. Soweit die Talente hierauf auf der Plattform oder anderweitig gegenüber dem Kunden reagieren, hat der Kunde zeitnah darüber zu befinden, ob der Bewerber als Talent erachtet wird.
4.4 Wird ein Bewerber von dem Kunden als Talent erachtet, hat der Kunde Instaffo seine Entscheidung durch das Betätigen des sich auf der Plattform befindlichen entsprechenden Buttons mitzuteilen. Wird der vorgestellte Bewerber vom Kunden nicht als Talent erachtet, hat der Kunde Instaffo dies ebenfalls durch das Betätigen des entsprechenden Buttons zu unterrichten.
4.5 Wird ein Bewerber vom Kunden als Talent erachtet, soll dieser zeitnah alle erforderlichen Schritte (z. B. Vorstellungsgespräch, Assessment Center, o.ä.) ergreifen, um eine Entscheidung über eine etwaige Beschäftigung des Talents treffen zu können (nachfolgend Auswahlverfahren).
4.6 Soll das Talent einem weiteren Auswahlverfahren unterzogen werden, gilt Ziff. 4.3 insoweit entsprechend. Nimmt das Talent einen Terminvorschlag für das weitere Auswahlverfahren an, sollte der Kunde innerhalb von 21 Werktagen ab Beendigung des weiteren Auswahlverfahrens eine abschließende Entscheidung treffen und nach Maßgabe der Ziff. 4.6 und 4.7 zu kommunizieren.
4.7 Will der Kunde das Talent einem Auswahlverfahren unterziehen, ist dieser verpflichtet, die auf der Plattform bereitgestellten Kommunikationswege für die erforderliche Kommunikation mit dem Talent zu nutzen und Instaffo zeitnah bzw. spätestens auf Nachfrage über etwaige außerhalb der Plattform geführte Kommunikation zu unterrichten (z. B. Vereinbarung von weiteren Vorstellungsgesprächen nach dem ersten Vorstellungsgespräch). Der Kunde hat Instaffo über die auf der Plattform bereitgestellten Kommunikationswege über den Zeitpunkt eines etwaigen Auswahlverfahrens unverzüglich nach dessen terminlicher Abstimmung mit dem Talent zu unterrichten.
4.8 Kommt der Kunde am Ende eines Auswahlverfahrens zu dem Ergebnis, dass ein Talent nicht (mehr) für eine inserierte Stelle in Betracht kommt, hat der Kunde Instaffo seine Entscheidung durch das Betätigen des sich auf der Plattform befindlichen entsprechenden Buttons mitzuteilen.
4.9 Kommt es seitens des Kunden zu dem Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines anderen Vertragsverhältnis mit dem von Instaffo vorgestellten Talent (nachfolgend Einstellung), ist der Kunde verpflichtet, Instaffo hiervon innerhalb von 6 Werktagen durch Betätigung des auf der Plattform bereitgestellten entsprechenden Buttons zu unterrichten. Die Frist beginnt mit Abschluss des zwischen den Kunden und dem Talent begründeten Vertragsverhältnisses. Bei begründeten Zweifeln an der ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Verpflichtung kann Instaffo einen angemessenen Nachweis verlangen, insbesondere wenn die Angaben eines etwaigen Talents denjenigen des Kunden widersprechen. Eine etwaige Weitergabe personenbezogener Daten des Talents an Instaffo kann nötigenfalls über berechtigte Interessen (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO) legitimiert werden.
4.10 Es obliegt allein dem Kunden über die Geeignetheit eines Talents zu befinden und zu prüfen, ob seiner Einstellung etwaige Hindernisse (z. B. Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis) entgegenstehen.
4.11 Für den Fall, dass der Kunde ein Talent zu einem späteren Zeitpunkt, der jedoch nicht weiter als 12 Monate seit der Vorstellung seitens Instaffo zurückliegt, anstellt, verpflichtet sich der Kunde, Instaffo hiervon nach Maßgabe von Ziff. 4.7 zu unterrichten. Auch in diesem Fall schuldet der Kunde Instaffo eine Transaktionsgebühr gemäß nachfolgender Ziff. 7.
4.12 Dem Kunden ist die Weitergabe jeglicher Informationen/Daten an Dritte, die Instaffo diesem über einen Bewerber bekanntgegeben hat, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Instaffo ausdrücklich untersagt, es sei denn eine solche Weitergabe erfolgt an ein verbundenes Unternehmen des jeweiligen Kunden.
4.13 Macht der Kunde auf der Plattform oder auf Nachfrage falsche Angaben über die tatsächliche Einstellung eines Talentes, gibt Daten/Informationen unter Verstoß gegen Ziff. 4.11 an Dritte weiter oder verweigert er unberechtigterweise entsprechende Auskünfte über die mit dem Talent vereinbarten Einkommensbestandteile oder sonstige wirtschaftliche Vorteile oder Zahlungen im Sinne von Ziff. 7.4. (nachfolgend Gesamtvergütung), so hat der Kunde an Instaffo eine Vertragsstrafe zu zahlen. Als Vertragsstrafe wird für den Fall falscher Angaben über eine tatsächliche Einstellung eines von Instaffo vorgestellten Talentes das Doppelte der Gesamtvergütung vereinbart. Im Übrigen wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nach billigem Ermessen von Instaffo festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Instaffo behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
§5 Nutzung des Dienstes
5.1 Die Nutzung des Dienstes ist nur im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Funktionsumfangs zulässig. Der Kunde darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des Dienstes ändern, erweitern oder gefährden. Insbesondere darf der Kunde nicht mit anderen technischen Mitteln als mit üblichen Internetbrowsern auf den Dienst zugreifen.
5.2 Der Kunde benötigt für den Zugang zum Dienst Zugangsdaten, welche ihm von Instaffo übermittelt werden. Der Kunde behandelt Zugangsdaten für den Dienst streng vertraulich. Er darf Zugangsdaten nur denjenigen eigenen Mitarbeitern zugänglich machen, die den Dienst im Rahmen ihrer Dienstaufgaben gemäß den vereinbarten Beschränkungen nutzen dürfen.
5.3 Hat der Kunde den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Kunden zu dem Dienst nutzt, so ist der Kunde verpflichtet, Instaffo unverzüglich schriftlich zu informieren.
5.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er Inhalte vor dem Einstellen in den Dienst auf Viren und Schadsoftware prüft und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme einsetzt.
5.5 Hat Instaffo konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde den Dienst entgegen den Bestimmungen dieser Ziff. 5 oder den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen nutzt oder ein Dritter mit den Zugangsdaten des Kunden unbefugt auf den Dienst zugreift, so ist Instaffo berechtigt, den Zugang des Kunden zu dem Dienst bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. Außer bei Gefahr im Verzug wird Instaffo dem Kunden vor einer solchen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Kunde bleibt während der Zeit der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er hatte die Umstände, die zu der Sperrung geführt haben, nicht zu vertreten.
§6 Vertragslaufzeit
6.1 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, ist die Laufzeit des Vertrages zeitlich unbeschränkt.
6.2 Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer etwaig vereinbarten Vertragslaufzeit oder, wenn in dem Vertrag keine bestimmte Laufzeit vereinbart ist, zum Monatsende von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Zahlung etwaiger in und für die Vertragslaufzeit vereinbarter Vergütungen bleibt von einer etwaigen ordentlichen Kündigung unberührt.
6.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für Instaffo jeweils insbesondere in folgenden Fällen:• Der Kunde befindet sich mit der Vergütung für mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug.• Der Kunde stellt seine Zahlungen ein, das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren ist von ihm oder zulässigerweise von Instaffo oder einem anderen Gläubiger beantragt, ein solches Verfahren wird eröffnet oder dessen Eröffnung wird mangels Masse abgelehnt oder• Der Kunde verstößt nicht nur unerheblich gegen die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellt den Verstoß auf eine Abmahnung von Instaffo hin nicht innerhalb angemessener Frist ab.
6.4 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.5 Nach Ende der Laufzeit ist ein Zugriff auf den Dienst nicht mehr möglich.
§7 Vergütung, Zahlung
7.1 Der Kunde zahlt von Instaffo die im Bestellschein oder im Rahmen der Buchung über die Plattform vereinbarte Vergütung.
7.2 Soweit eine Transaktionsgebühr als Vergütung vereinbart worden ist, entsteht diese grundsätzlich mit dem Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen dem Kunden und dem auf oder über die Plattform vorgestellten Talents. Der Anspruch auf Zahlung der Transaktionsgebühr gegenüber dem Kunden entsteht auch dann, wenn nicht der Kunde selbst, sondern ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG das von Instaffo vorgestellte Talent entsprechend einstellt.
7.3 Die Transaktionsgebühr aus Ziff. 7.2 entfällt, wenn• das Talent nebst seinen Bewerbungsunterlagen dem Kunden nachweislich bereits vor der Vorstellung durch Instaffo bekannt war und• das Talent vor dessen Vorstellung durch Instaffo bei dem Kunden bereits dem Talentenkreis für die inserierte Stelle zugeordnet worden war und• der Kunde Instaffo binnen 14 Werktagen ab der Vorstellung des Talents durch Instaffo schriftlich oder in Textform davon unterrichtet hat, dass das vorgestellte Talent bereits bekannt und dem Talentenkreis für die inserierte Stelle zugeordnet war.Die vorgenannten Voraussetzungen für einen Entfall des Anspruchs auf die vereinbarte Transaktionsgebühr müssen kumulativ vorliegen. Nötigenfalls ist der Kunde Instaffo gegenüber verpflichtet, auf Anforderung unverzüglich darzulegen und ggf. auch anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen, durch wen und/oder auf welche Art und Weise der Kunde von der Person des Talentes für die inserierte Stelle Kenntnis erhalten hat.
7.4 Soweit in dem Bestellschein eine prozentual von dem Einkommen des eingestellten Talents abhängige Transaktionsgebühr vereinbart worden ist, ist der an Instaffo zu zahlenden Transaktionsgebühr die Summe sämtlicher zwischen dem Kunden und dem Talent vereinbarter Einkommensbestandteile oder sonstige wirtschaftliche Vorteile oder Zahlungen (einschließlich Bruttogrundvergütung, Boni, Provisionen, AG-Beiträge zur bAV, geldwerter Vorteil eines Dienstwagens) zugrunde zu legen.
7.5 Zur Vergütung kommt stets die Umsatzsteuer hinzu, es sei denn, die Vergütung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
7.6 Instaffo kann eine angemessene zusätzliche Vergütung für Mehraufwand verlangen, der durch pflichtwidriges Verhalten des Kunden entsteht, insbesondere dadurch, dass der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß erbringt, Vertragsleistungen nicht bestimmungsgemäß oder entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt oder Leistungsanforderungen nachträglich ändert oder erweitert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde das pflichtwidrige Verhalten nicht zu vertreten hat.
7.7 Der Kunde kann nur mit von Instaffo unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Instaffo an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
7.8 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug und setzt Instaffo dem Kunden eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung, die erfolglos verläuft, ist Instaffo berechtigt, die weitere Leistungserbringung für die Dauer des Verzugs einzustellen. Instaffo wird dem Kunden diese Maßnahme vorab schriftlich androhen. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Leistungsverweigerung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Instaffo muss sich etwaige durch die Leistungsverweigerung ersparte und vom Kunden nachgewiesene Aufwendungen anrechnen lassen.
§8 Rechte Dritter
8.1 Instaffo gewährleistet, dass der vereinbarungsgemäßen Nutzung des Dienstes durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechten Dritter leistet Instaffo dadurch Gewähr, dass Instaffo dem Kunden nach Wahl von Instaffo eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Dienst oder an gleichwertigen Leistungen verschafft.
8.2 Der Kunde unterrichtet Instaffo unverzüglich schriftlich, falls Dritte Rechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an dem Dienst geltend machen. Der Kunde ermächtigt Instaffo, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange Instaffo von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von Instaffo anerkennen; Instaffo wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung des Dienstes) beruhen. Der Kunde unterstützt Instaffo bei der Auseinandersetzung mit dem Dritten. Er stellt insbesondere schriftlich die notwendigen Informationen sowie relevante Unterlagen zur Verfügung und beantwortet Fragen von Instaffo.
8.3 Instaffo haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch eine nicht vereinbarungsgemäße Nutzung des Dienstes oder eine Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Einsatzbereichs durch den Kunden entsteht.
§9 Gewährleistung
9.1 Der Kunde meldet Instaffo etwaige Störungen des Dienstes (nachfolgend Fehler) und drohende Gefahren (z. B. unbefugte Zugriffe Dritter, Schadsoftware) unverzüglich per E-Mail an den in dem Kundenbereich auf der Plattform ersichtlichen Ansprechpartner. Instaffo ist berechtigt, die Servicekontakte zu ändern und andere dem Kunden zumutbare Kontaktstellen und Kommunikationsmittel vorzugeben. Instaffo wird dem Kunden eine solche Maßnahme mindestens zwei Wochen im Voraus ankündigen. Fehlermeldungen über andere Kommunikationswege sind nicht vertragsgemäß; Fristen zur Fehlerbeseitigung beginnen nicht zu laufen.
9.2 Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation des Fehlers und seiner Ursachen. Der Kunde muss Fehler des Dienstes so detailliert wie möglich beschreiben. Sind Fehlermeldungen nicht vertragsgemäß, beginnen Fristen zur Fehlerbeseitigung nicht zu laufen.
9.3 Instaffo beseitigt vom Kunden ordnungsgemäß gemeldete Fehler des Dienstes innerhalb angemessener Fristen.
9.4 Instaffo haftet für Fehler des Dienstes, die bei dessen Bereitstellung bereits vorhanden sind, nur, wenn die Instaffo diese zu vertreten hat.
9.5 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn der Kunde die Fehler verursacht hat, insbesondere bei nicht autorisierten Eingriffen des Kunden in den Dienst mithilfe von Software oder anderen technischen Einrichtungen, die das Funktionieren des Dienstes ändern, erweitern oder gefährden.
9.6 Ergibt eine Überprüfung, dass ein Fehler nicht vorliegt oder Instaffo diesen im Rahmen der Mängelhaftung nicht zu vertreten hat, kann Instaffo eine Aufwandserstattung nach der zum Zeitpunkt der Fehlerüberprüfung gültigen Preisliste von Instaffo verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Fehlvorstellung vom Vorliegen eines Fehlers oder von der Verantwortlichkeit von Instaffo für diesen Fehler nicht zu vertreten hat.
9.7 Der Kunde bleibt bei Mängeln oder Störungen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zunächst verpflichtet. Das Recht des Kunden, bei Mängeln die Vergütung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
§10 Schadens- und Aufwendungsersatz
10.1 Instaffo leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und Garantien ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Instaffo in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), haftet Instaffo in Höhe des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
d) In allen anderen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung ausgeschlossen.
e) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.10.2 Von Instaffo bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
§11 Verjährung
11.1 Die Verjährungsfrist ist begrenzt:
a) bei Ansprüchen aus Sachmängeln auf ein Jahr;
b) bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter auf zwei Jahre;
c) bei nicht auf Sachmängeln oder der Verletzung von Rechten Dritter beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
11.2 Ziffer 11.1 gilt nicht bei Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und in den in Ziff. 10.1.e) genannten Fällen.
§12 Geheimhaltung
12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind (nachfolgend vertrauliche Informationen), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern vertrauliche Informationen so, dass ein unberechtigter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
12.2 Der Kunde macht vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner ist ausschließlich Heidelberg, wenn die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
13.3 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erklärungen schriftlich erfolgen müssen, sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, E-Mail und Telefax ausreichend.
13.4 Instaffo darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragen. Instaffo wird eine solche Übertragung 4 Wochen im Voraus schriftlich ankündigen. Ist der Kunde mit einer Übertragung nicht einverstanden, so kann er diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Instaffo wird den Kunden in der Ankündigung auf die Frist und die Rechtsfolgen ihrer Versäumung hinweisen. Im Falle der Kündigung wird Instaffo dem Kunden die von ihm bereits vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig zurückerstatten.
13.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Instaffo.
13.6 Instaffo ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Instaffo wird dem Kunden die Änderungen schriftlich ankündigen. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht. Instaffo wird den Kunden in der Ankündigung auf diese Frist und auf die Rechtsfolgen einer entstandenen Versäumung gesondert hinweisen.